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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Ingo Klein PC Hard- und Software, Telekommunikation
Drosselstieg 6
49124 Georgsmarienhütte.

Die folgenden AGB sind Grundlage aller Verträge über Software, Hardware und Dienstleistungen,
die zwischen dem Auftraggeber (im folgenden Kunde genannt) und der
Fa. Ingo Klein PC Hard- und Software, Telekommunikation (im folgenden Auftragnehmer genannt),
geschlossen werden.

1.0 Allgemeine Bestimmungen:

1.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als vorgenommen,
wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von uns bestätigt wird oder die Lieferung bzw. Leistung
bereits ausgeführt wurde. Bei Irrtum, Nichtverfügbarkeit von Ware und Preisänderungen ist das
Zurücktreten vom Auftrag dem Auftragnehmer vorbehalten und kann nicht eingefordert werden.
1.2
Auftragsänderungen durch den Kunden bedürfen der Schriftform und der Zustimmung durch
den Auftragnehmer. Ein Auftrag ist auch dann als erteilt zu betrachten, wenn dieser durch
den Kunden in mündlicher Form ausgesprochen wurde!
1.3
Mit der Erteilung des Auftrages durch den Kunden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
als vereinbart und genehmigt. Der Kunde/Käufer bestätigt damit gleichzeitig den Erhalt der
allgemeinen Geschäftsbedingungen Ingo Klein PC Hard- und Software, Telekommunikation.
1.4
Der Kunde ist ab Auftragserteilung 6 Wochen an seine Bestellung gebunden, es sei denn, der Auftragnehmer
erhebt gegen den Auftrag innerhalb dieser Zeit Widerspruch.
1.5
Bei Stornierung des Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des Auftragswertes,
mindestens aber 16,- Euro erhoben.
1.6
Mit Übergabe der Ware/Software/Dienstleistung an den Kunden oder seinen Beauftragten, konkret
mit dessen Unterschriftsleistung auf dem Lieferdokument, hat der Auftragnehmer den Auftrag erfüllt.
Gleichzeitig erlischt die Haftung des Auftragsnehmers. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Bei Sendung von Software (bzw. Ware) per elektronischer Übermittlung oder auf dem
Postweg (bzw. Paketdienst), gilt der Auftrag mit dem Absenden an den Kunden als erfüllt.
1.7
Der Auftragnehmer ist generell berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder
bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Kunden
seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
1.8
Bei Warenanlieferung ist durch den Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung
mit dem Lieferschein/Rechnung zu prüfen. Reklamationen, die später bei uns eingehen,
können nicht mehr berücksichtigt werden
1.9
Durch den Kunden bestellte Vermittlungsgeschäfte (z.B. Beantragung einer Internetdomain)
werden nach bestem Wissen und Gewissen durch den Auftragnehmer ausgeführt, die notwendigen
Daten (z.B. Passwörter, Bankverbindungen) sind dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet! Ein Anspruch auf Ausführung des Kunden an den
Auftragnehmer besteht aber nicht (z.B. bei bereits vergebenem Domainnamen).

2. Preis

2.1
Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet, ebenso wie die
Verpackungs- und Versandkosten bzw. sonstige Kosten, die mit dem Auftrag in Verbindung stehen.
2.2
Bei Warenlieferung kann dies per Paketdienst unserer Wahl, per Spedition oder durch persönliche
Übergabe erfolgen. Die Gefahren des Transportes trägt der Kunde.
2.3
Anfahrtskosten und Kosten für entgangenen Gewinn sind durch den Kunden zu tragen, falls ein
vereinbarter Termin durch den Kunden nicht eingehalten wird. Sollte ein Termin durch den
Auftragnehmer nicht einzuhalten sein, kann der Kunde daraus keinerlei Schadensersatz
ableiten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde nicht über den Wegfall des Termins unterrichtet werden kann.

3. Gewährleistung für Hardware, Fremdsoftware und Dienstleistungen

Es gilt im Prinzip die gesetzliche Gewährleistung. Dabei ist bei einem Fremdprodukt
die Gewährleistungsdauer des Herstellers maßgebend, welche evtl. von diesem Zeitraum abweichen kann.
3.1
Es erfolgt keine Garantie auf Verschleißteile. Ein Gewährleistungsanspruch
besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.
3.2
Bei Eingriff des Kunden in Hardwarekomponenten oder nach Veränderungen (z.B. der Konfiguration)
entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung für Fremdprodukte wird ausgeschlossen.
Ebenso ist eine Gewährleistung für Installationen von Software (z.B. Betriebssysteme usw.)
grundsätzlich nicht gegeben! Es können hieraus keinerlei Haftungsumfänge abgeleitet werden.
3.3
Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunden nach unserer Wahl das Recht der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels
kann der Kunden die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
3.4
Zur Geltendmachung der unter 3.3. genannten Ansprüche ist der Kunden verpflichtet,
den Gewährleistungsnachweis (Rechnung und Lieferschein) und eine genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen.
Fehlende Unterlagen werden gegen eine Kostenpauschale von 16,- Euro nacherstellt.
3.5
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ferner bei fehlender und unzureichender Wartung.
3.6
Die Rücksendung defekter Hardware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Kunden und muss in sachgerechter Verpackung erfolgen. Bei fehlender Originalverpackung
entfällt jeder Gewährleistungsanspruch, die Kosten für evtl. benötigte Ersatzverpackung trägt der Kunde.
3.7
Rücksendungen bzw. Reklamationen, bei denen kein Fehler festgestellt wird
(z. B. auch Bedienungsfehler des Kunden), werden als kostenpflichtige Überprüfung
betrachtet und dem Kunden nach Zeitaufwand, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.
3.8
Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Software-Installationenen, welche kundeneigene
Software betreffen, bedürfen nicht der lizenzrechtlichen Überprüfung durch den Auftragnehmer.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er keine Raubkopien zum Einsatz bringt.
Gewährleistungsinanspruchnahmen des Auftragsnehmers im Zusammenhang mit ausgeführten
Software-Installationen sind ausgeschlossen.
3.9
Bei Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und
entsprechende Datenverluste können wir daher keine Haftung übernehmen. Grundsätzlich ist der Kunde
für ausreichende und aktuelle Datensicherung verantwortlich.

4. Gewährleistung für Software, welche durch den Auftragnehmer erstellt wurde

4.1 Gegenstand
Der Auftragnehmer gewährt dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbedingungen
ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der in der Rechnung/dem Lieferschein aufgeführten Software.

4.2 Gewährleistung
· Soweit innerhalb eines Programms ein Lizenzabkommen durch den Kunden zu bestätigen ist,
gilt dieses primär als Grundlage zur Nutzung der Software. Sollte dies nicht der Fall sein oder
das Lizenzabkommen bestimmte Regelungen aus diesen AGB´s nicht beinhalten, gelten in
Ergänzung die nachfolgenden Bestimmungen.
· Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass eine Weiterleitung von
Programminformationen (z.B. Lesebestätigung des Lizenzabkommens) zum Zwecke der
Registrierung an den Server des Auftragnehmers vorgenommen werden darf. Diese Daten
werden nach bestem Wissen vertraulich behandelt, einen Haftungsanspruch bei evtl.
Hackerangriffen usw. besteht jedoch nicht.
· Mängel der gelieferten Software einschließlich evtl. gelieferter Handbücher und sonstigen
Unterlagen werden vom Auftragnehmer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
nach entsprechender Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Wahl
durch den Auftragnehmer mittels kostenfreier Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
· Solange der Auftragnehmer seiner Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt,
hat der Kunde kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein gänzliches Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
· Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Auftragnehmer
hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde,
ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde. Dabei muss eine Nachbesserung programmiertechnisch
möglich sein und den Grundlagen des Programmierauftrages entsprechen.
· Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software auf Mängel durch Verwendung geeigneter
und umfangreicher Prüfmethoden zu untersuchen. Diese sind innerhalb von zwei Wochen
nach Lieferung schriftlich zu rügen.
· Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen (innerhalb der Gewährleistungsfrist)
innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.
· Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung
des betreffenden Mangels als genehmigt.
· Mängel führen nicht zu einer automatisch verbundenen Erstattung des Kaufpreises
bzw. der Lizenzgebühren.
· Geringfügige Mängel (z.B. Schriftbild) sind durch den Auftragnehmer innerhalb
eines Jahres zu berichtigen.

4.3 Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Softwaremängel, welche in direkter
oder indirekter Form zu einem Schaden führen. Ebenso wird keine Haftung bei fehlerhafter
Bedienung der Software durch den Kunden übernommen. Das Recht des Kunden auf Nachbesserung
bleibt davon unberührt. Evtl. abzuleitende Haftungsansprüche des Kunden können nur vor einem
Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden, es gilt deutsches Recht. Fehler,
die durch ungenaue oder unzureichende Anforderungen des Kunden bei der Erstellung des Programms
später zu Schäden oder Mehraufwand führen, hat der Kunde in vollem Umfang zu tragen,
eine Haftung ist ausgeschlossen. Haftungsansprüche aus nicht EU-Ländern sind ausgeschlossen.
· Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen zu
versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind.
Insbesondere sind alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen.
· Der Kunde trägt den Mehraufwand, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, dass Arbeiten
durch unrichtige oder unberechtigte Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.
· Der Kunde erklärt ausdrücklich, regelmäßig Datensicherungen (unter anderem auch vor Aufspielen eines Updates)
anzufertigen und zu archivieren und kennt seine diesbezügliche Mitwirkungspflicht zum Schutz vor Datenverlust.
· Alle Kosten, die mit der Erstellung und Wartung des Programms anfallen, trägt der Kunde.
Dies gilt auch, wenn im Falle eines Gewährleistungsanspruches unverhältnismäßig hohe
Nebenkosten zur Beseitigung des Fehlers entstehen würden (z.B. Flugreisen).
· Der Kunde ist für den Inhalt und die Funktion eines Programms oder einer Webseite verantwortlich,
speziell für Webseiten gilt die Eigenverantwortung des Kunden bezüglich Inhalt und evtl. gegebener
Links auf andere Seiten.

4.4 Sicherung gegen Missbrauch
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte
an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen
oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Veränderung
des Quellcodes oder eine Rückcompilierung durch den Kunden sind untersagt.

4.5 Weitergabe an Dritte
Der Kunde darf eine als solche gekennzeichnete Shareware-Version des Programms kopieren und an
Dritte weitergeben. Bei lizenzierten Vollversionen ist eine Weitergabe über die im Lizenzvertrag/Rechnung
genannte Anzahl nicht erlaubt. Eine Weitergabe ist auch bei einer erteilten Lizenz an den Kunden
nur dann erlaubt, wenn es sich um den gleichen Auftraggeber handelt (also keine Tochtergesellschaften).

4.6 Support
Support-Auskünfte erfolgen unter der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und
Gewissen entsprechend der dem Auftragnehmer vorliegenden Angaben und Daten ohne
Gewähr für die Richtigkeit der Auskünfte. Ein Anspruch auf Supportleistungen kann durch den Kunden
nicht abgeleitet werden.

5. Zahlung

5.1
Für Lieferungen und Leistungen gelten die Zahlungsbedingungen Barzahlung, Bar-Nachnahme,
V-Scheck-Nachnahme oder Rechnungsstellung. Bei Barzahlung ist es Aufgabe des Kunden,
sich diese Quittieren zu lassen.
5.2
Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, innerhalb
des auf den Rechnungen enthaltenen Zahlungsziels zu erfolgen. Waren im Wert von über 500,00€
sind generell im Voraus zu bezahlen Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet
sich der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
5.3
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H.p.m. über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.

6. Eigentumsvorbehalt

Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
6.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware/Software bis zur vollständigen
Zahlung aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie
beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten, vor.
6.2
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nur unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen
und bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegenüber dem Justizorgan eindeutig als solche zu benennen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1
Erfüllungsort ist Georgsmarienhütte.
7.2
Als Gerichtsstand wird Bad Iburg vereinbart.

8. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke
soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem
beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 01.10.2004

 

     
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